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AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. 

1. Honorare

 

Diese fallen gemäß des eröffneten bzw. auf Wunsch zugesandten Angebots an. Es handelt sich hierbei um einen Pauschalpreis, allfällige Barauslagen werden natürlich nach vorheriger Absprache gesondert verrechnet.

Nach Auftragserteilung erhält das Brautpaar eine Auftragsbestätigung und eine Rechnung über die vereinbarte Anzahlung. Außerdem erhält das Brautpaar die Unterlagen zur Vorbereitung des Detailgesprächs, welches ca. 2-4 Monate vor dem Hochzeitstermin stattfindet.

 

Das Brautpaar verpflichtet sich, die Unterlagen durchzuarbeiten und die Fragebögen auszuarbeiten, denn dies ist neben dem Detailgespräch die Basis für die individuelle Rede.

Während des ausführlichen Detailgesprächs von ca. 1,5 bis 3 Stunden werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche seitens des Brautpaares erläutert, sowie der genaue Ablauf besprochen und Details bezüglich Rituale und Bereitstellung der Technik besprochen.

 

2. Buchung, Zahlungsmodus

 

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch von ca. einer Stunde, das persönlich, am Telefon oder per Skype/Zoom etc. stattfinden kann, entscheidet das Brautpaar, ob es Lisa Prearo als Traurednerin buchen will. Falls ja, wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, in der alle wichtigen Details der freien Trauung festgehalten sind. Diese wird vom Brautpaar sowie von der Auftragsnehmerin Lisa Prearo unterzeichnet.

Mit dieser schriftlichen Auftragserteilung wird die vereinbarte Anzahlung fällig. Der vereinbarte Restbetrag wird unmittelbar nach der Trauung an Lisa Prearo übergeben oder binnen 3 Tagen nach der Trauungszeremonie überwiesen.

 

3. Terminreservierung

 

Der Termin für die Freie Trauung ist erst nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung fixiert. Sollte die Anzahlung nicht im angegebenen Zeitraum bei der Auftragnehmerin eingehen, kann die Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.

 

4. Übernachtung und mögliche Flugkosten

 

Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von den Auftraggebern die Buchung und die Kosten für Flüge, Flughafentransport, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Trauortes sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und Ort der Trauung übernommen. Des Weiteren kann je nach vermehrtem Zeitaufwand ein höheres Honorar anfallen.

 

5. Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie

 

Die Traurednerin ist während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt, da sie sonst eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantieren kann.

 

6. Dauer

 

Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei 30 – 60 Minuten liegt – je nachdem wie lange das Brautpaar die Dauer ca. wünscht und wie lange mit der Auftragnehmerin vereinbart wird.

 

7. AGB – Auftragserteilung

 

Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von Auftragnehmerin Lisa Prearo schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per Email. Damit tritt der Vertrag zwischen Auftragnehmerin und Auftraggebern in Kraft. Ab dann besteht ein Rücktrittsrecht seitens der Auftraggeber und -nehmerin (ab Ziffer 8).

 

8. Rücktritte vom Vertrag

 

Diese haben in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder Mail) zu erfolgen.

 

9. Rücktritt durch die Auftraggeber

 

Ein Rücktritt der Auftraggeber von dem geschlossenen Vertrag (Vereinbarung über eine Freie Trauung) ist ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages (Absendetag ausreichend) möglich. Bei einem späteren Rücktritt verbleibt die Anzahlung in jedem Fall bei der Auftragnehmerin. Bei einer Absage durch die Auftraggeber innerhalb acht Wochen vor dem Hochzeitstermin verbleibt der Auftragsnehmerin ein weiterer Prozentsatz in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars, so-wie allfällige angefallene Barauslagen, da die Rede bis dahin bereits geschrieben wurde und somit der Aufwand der Auftragnehmerin entschädigt wird.

 

Wird die Zeremonie aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Verbote oder sonstigen Geschehnissen verschoben oder abgesagt, so müssen der Auftragnehmerin in jedem Fall sämtliche bis dahin geleisteten Aufwände abgegolten werden. Eine Verschiebung der Zeremonie ist selbstverständlich möglich, sofern die Auftragnehmerin zum neuen Datum noch verfügbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Auftragnehmerin gemeinsam mit den Auftraggebern versuchen, eine Ersatzrednerin zu finden.

 

10. Rücktritt durch die Auftragnehmerin

 

Die Auftragnehmerin behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung ebenfalls binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder Email aufzukündigen (Absendetag ausreichend).

Sollten die vereinbarten Zahlungen durch die Auftraggeber nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann die Auftragnehmerin ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.

Kann die Auftragnehmerin in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern die Auftragnehmerin keine von den Auftraggebern akzeptierte Ersatzrednerin stellen kann.

Wird bei Ausfall der Auftragnehmerin innerhalb von 6 Wochen vor Trautermin das fertiggestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 70 % des vertraglich vereinbarten Honorars berechnet.

Wenn die Auftragnehmerin eine Ersatzrednerin stellen kann, die von den Auftraggebern akzeptiert wird, und dieser eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und die Auftragnehmerin wird eine entsprechende Vergütung der Ersatzrednerin weiterleiten.

 

11. Datenschutz

 

Persönliche Daten der Auftraggeber werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten und Informationen, die im Zuge der Gespräche ausgetauscht werden, werden lediglich zum Zwecke des Schreibens der Rede verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden nach Vertragserfüllung gelöscht, mit Ausnahme der Daten wie Name, Adresse etc., die zur Rechnungslegung notwendig sind. Diese werden für 7 Jahre aus steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt.

 

12. Urheberrecht

 

Für den Inhalt der Zeremonie liegen die alleinigen Rechte aller Art bei der Urheberin.

 

13. Haftung

 

Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.

Für die Durchführung der Zeremonie gilt künstlerische Freiheit, das bedeutet, die Art der Durchführung der Zeremonie oder Bestandteile können nicht Grund für eine nachträgliche Mangelrüge sein. Für Beiträge anderer Personen im Rahmen der Zeremonie übernimmt die Rednerin keinerlei Haftung.

 

14. Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen

 

Die Auftraggeber räumen der Auftragnehmerin unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen einer Zeremonie durch Lisa Prearo fotografierten Bilder und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung ein. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im Fernsehen und über alle sonstigen Verbreitungswege wie Internet, zum Zwecke der Werbung. Vereinbart kann selbstverständlich werden, dass keine Gesichter auf den Bildern gezeigt werden, sondern lediglich Dekorationen, Settings und die Auftragnehmerin bzw. Personen von hinten.

 

15. Gerichtsstand

 

Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt österreichisches Recht. Für Verträge mit Unternehmern wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin vereinbart. Gegenüber privaten Personen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

 

16. Mündliche Nebenabreden

 

Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

 

17. Steuer

 

Die Umsatzsteuer entfällt aufgrund der Kleinunternehmerregelung.

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